Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Day Night Sports GmbH - Stand 06.05.2024

§ 7 Getränke-Flatrate und DNS-Flasche

Der Abschluss einer „Getränke-Flatrate“ berechtigt das Mitglied, seine DNS-Flasche mit Mineralgetränken seiner Wahl belieb oft zu befüllen. Befüllungen anderer Flaschen oder für Dritte sind gemäß des Preisaushangs kostenpflichtig. Bei Verlust kann das Mitglied eine Ersatz-DNS-Flasche käuflich erwerben. Der Verlust berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung der Getränke-Flatrate. Die Kündigung der Getränke-Flatrate hat keinen Einfluss auf den Mitgliedschaftsvertrag.


§ 8 Solarien-Flatrate

  1. Der Abschluss einer Solarien-Flatrate berechtigt das Mitglied einmal pro 48 Stunden für maximal 10 Minuten die Solarien zu benutzen.
  2. Die Nutzung der Solarien ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres und auf eigene Gefahr möglich. Es wird empfohlen vor dem ersten Sonnenbad einen Arzt zu befragen.
  3. Jedes Mitglied hat einen Anspruch auf eine Einweisung/Beratung zur Besonnung mit individueller Hauttypbestimmung, Erstellen eines Dosierungsplans und Informationen über Nutzen undRisiken der Besonnung gemäß § 7 Abs. 4 UV-Schutz-Verordnung.
  4. Das Mitglied ist für die Wahl der Bräunungsdauer selbst verantwortlich. Unsere Mitarbeiter sprechen für die Dauer der Besonnung nur Empfehlungen aus.
  5. Die Solarien-Flatrate berechtigt nicht zur Übertragung oder Weitergabe des Zugangsmediums an Dritte. Die Nutzung der Solarien durch Dritte ist gemäß Preisaushang kostenpflichtig.
  6. Die Kündigung der Solaren-Flatrate hat keinen Einfluss auf den Mitgliedschaftsvertrag.

§ 9 Mitgliedsbeiträge, Entgelte, Fälligkeit und Verzug

  1. Monatliche Mitgliedsbeiträge (ggf. auch die Getränke- und Solarien-Flatrate) gemäß des Mitgliedschaftsvertrages werden jeweils im Voraus am Ersten eines Monats fällig und per SEPA-Lastschriftermächtigung eingezogen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Hat das Mitglied ein Rücklastschriftverfahren zu vertreten, werden alle daraus entstandenen Bankgebühren, sowie Bearbeitungsgebühren, mindestens jedoch 7,50 € als Schadensersatz an DNS sofort fällig. Weitergehende Ansprüche von DNS bleiben unberührt. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass DNS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Zahlungsverzug des Mitgliedes berechtigt DNS zur Geltendmachung von vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten. Ist das Mitglied mit einem Beitrag von zwei Monatsbeiträgen inVerzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren sofort zu Zahlung fällig und DNS ist zur fristlosen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages berechtigt. Für jede Mahnung bei Verzug fallen 8,00 € Mahngebühren an. Bei ausbleibender Zahlung ist DNS zum Einzug durch ein Inkassounternehmen befugt. In diesem Fall wird ohne schriftliche Kündigung die Mitgliedschaft bei DNS zum fristgemäßen Vertragsende beendet.
  3. Für eingerichtete Daueraufträge des Mitgliedes, das nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, erhebt die DNS eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 € pro monatliche Beitragszahlung.
  4. Bei gesetzlicher Senkung oder Erhöhung der Umsatzsteuer senkt bzw. erhöht DNS seine Beiträge und Entgelte entsprechend (gleichbleibender Nettobetrag) zum Monatsersten nachInkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung und informiert seine Mitglieder darüber vorher schriftlich. Eine Änderung der Mehrwertsteuer berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.


§ 10 Preisanpassungsklausel

  1. DNS wird die auf der Grundlage des Mitgliedschaftsvertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Energie oder der Studiomiete erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung von Sonderabgaben oder Steuern). Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwabei den Studiomieten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Strombezugskosten, sind von DNS die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. DNS wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für das Mitglied ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
  2. Eine Preisänderung auf Grundlage dieses § 10 der AGB kann ausschließlich auf eine Veränderung der Gestehungskosten beruhen. Die Steigerung des von DNS kalkulierten Gewinns durch eine Preiserhöhung wird ausgeschlossen.
  3. Im Falle einer Preisänderung ist das Mitglied berechtigt von DNS Nachweise zu der Änderung ihrer Gestehungskosten zu verlangen. DNS wird dem Mitglied sodann ihre Einkaufskosten durch Lieferantenbestätigungen oder Rechnungen bezüglich der maßgeblichen Zeitpunkte darlegen.
  4. DNS wird dem Mitglied Preisänderungen unverzüglich, mindestens einem Monat vor Änderung, mitteilen.

§ 11 Haftung

  1. DNS haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.
  2. DNS haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DNSvorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von DNS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung derLeistung typischerweise zu erwarten sind, insbesondere, wenn sie Folge von Mängeln der Leistung sind.
  3. Die sich aus § 11 Ziff. 2 dieser AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit das Mitglied anstelle eines Schadensersatz statt der Leistung, den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  4. Die sich aus § 11 Ziff. 2 und 3 dieser AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch und zugunsten von Personen, deren Verschulden DNS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, wie seine Angestellte, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit DNS einen Mangel arglistig verschwiegen, ein Beschaffungsrisiko übernommen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, für Ansprüche des Mitglieds nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung für Ansprüche, die auf Mängeln der Leistung beruhen.

§ 12 Schlussbestimmung

  1. Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht, insbesondere nicht die gesamten AGB.
  2. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Der Vorrang der Individualabrede bleibt hiervon unberührt.
  3. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist DNS weder bereit noch verpflichtet.

§ 1 Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge der Day Night Sports GmbH, Afföllerstraße 98, 35039 Marburg, Tel: 06421/9997861, Fax:06421/9997862, E-Mail:info@day-night-sports.de (nachfolgend „DNS“ genannt) mit ihren Mitgliedern so weit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mitglieds werden, selbst bei Kenntnis der DNS, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DNS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dis giltauch dann, wenn DNS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Mitglieds die Leistung an das Mitglied vorbehaltlos erbringt.
  2. Alle Vereinbarungen zwischen DNS und dem Mitglied im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und dem Mitgliedsantrag. Zwischendem Mitglied und uns getroffene individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Ein im Studio unterschriebener Mitgliedschaftsvertrag ist bindend und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in diesem Falle nicht. Jede Person ab Vollendung des 14. Lebensjahres kanndurch Ausfüllen und Unterschreiben eines Mitgliedschaftsvertrages eine Mitgliedschaft bei DNS erwerben. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, halten wir uns an unser Angebot zum Abschluss eines Mitgliedschaft nur gebunden, wenn seine gesetzlichen Vertreter in eine Mitgliedschaft schriftlich einwilligen und entweder ein volljähriges Mitglied als permanenteAufsichtsperson bestimmen und bei Antragsstellung gegenüber DNS schriftlich benennen oder schriftlich das selbstständige und eigenverantwortliche Trainieren erlauben. Unterschreibt nur einer vonzwei gesetzlichen Vertretern den Vertrag, muss er bestätigen, als bevollmächtigter bzw. ermächtigter Vertreter des anderen gesetzlichen Vertreters zu handeln. Besteht die Vollmacht/Ermächtigungnicht, haftet der Handelnde nach den Regeln des Vertreters ohne Vertretungsmacht für die Ansprüche von DNS auf Vertragserfüllung.
  2. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio mit Leistung der Letzten von allen erforderlichen Unterschriften (s. § 2 Ziff. 1.) gemäß Bedingungen des unterzeichneten Vertrages, sowie dieser AGB zustande („Mitgliedschaft“). Der Vertragspartner der DNS wird als „Mitglied“ bezeichnet.

§ 3 Vertragslaufzeit, Beendigung der Mitgliedschaft und/oder Flatrates

  1. Mitgliedschaftsverträge werden auf eine feste Laufzeit (1 Monat „FLEX-Mitgliedschaft“ und 12 Monate „Normal-„ und „Spar-Mitgliedschaft“) abgeschlossen und beginnen zum Ersten des imMitgliedschaftsvertrag bestimmten Monats („Laufzeitbeginn“). Wenn keine Vertragspartei bis spätestens einen Kalendermonat vor Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragslaufzeit gegenüber demVertragspartner in Textform gemäß § 11 kündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend auf unbestimmte Zeit als Normal-Mitgliedschaft zu den aktuellen Konditionen von 26,80 €/Monat bei einer „Normal- und Spar-Mitgliedschaft“ und 39,80 €/Monat bei einer „FLEX-Mitgliedschaft“.
  2. Bis zum Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit kann ein zukünftiges Mitglied Fitness- studios der Marke Day Night Sports (nachfolgend „Studios“ genannt) gegen ein vorab zu entrichtendes Entgelt gemäß des Mitgliedschaftsvertrages und im Rahmen der Clubordnung nutzen („Vorabnutzung“).
  3. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Kalendermonat bei „Normal- und Spar-Mitgliedschaft“ und 14 Tagen bei „FLEX-Mitgliedschaft“ vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden.
  4. Wir bitten das Mitglied die Kündigung unter Angabe von vollständigem Namen, Anschrift und Mitgliedsnummer zu erklären und an die Day Night Sports GmbH Mitgliederverwaltung(Haseldehnen 8, 49124 Georgsmarienhütte, mitgliederverwaltung@day-night-sports.de) zu richten. In jedem Falle muss die Kündigung eindeutig für DNS zuordenbar sein.
  5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigungsbestätigung wird auf Wunsch per E-Mail zugesandt. DNS bleibt die Geltendmachung vonSchadensersatzansprüchen für den Fall der fristlosen Kündigung vorbehalten.
  6. Als wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages gelten insbesondere:
    1. Zuwiderhandeln des Mitgliedes gegen die Clubordnung
    2. das Mitbringen, Verteilen, Verkaufen, Überlassen oder Zugänglichmachen von verschreibungs- pflichtigen Arzneimitteln oder Mitteln, die die Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sowieDoping- oder Rauschmitteln.
  7. Die Getränke- und/oder Solarien-Flatrate kann nach unterbrechungsfreiem Ablauf der Erstlaufzeit des Mitgliedschaftsvertrages mit einer Frist von einem Kalendermonat zum regulärenVertragsende gekündigt werden und endet spätestens mit Ablauf der Mitgliedschaft. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich die Getränke- und/oder Solarien-Flatrate auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt in Textform werden.

§ 4 Time-Stop

  1. Ein Mitglied kann bei nachweislichen gesundheitlichen oder berufsbedingten Gründen (Attest, Arbeitgeberbescheinigung, Heimataufenthalt von Studierenden) schriftlich einen Antrag auf einRuhenlassen des Mitgliedschaftsvertrages von einem Monatsersten bis zu einem Monatsletzten (nachfolgend „Time-Stop“ genannt) stellen, sofern dieser Zeitraum mindestens einenunterbrechungsfreien Kalendermonat umfasst und keine Partei den Vertrag zuvor gekündigt hat. DNS entscheidet nach seinem freien Ermessen, ob dem Antrag des Mitgliedes stattgegeben wird.
  2. Für die Dauer des Time-Stops kann das Mitglied keine Leistungen von DNS in Anspruch nehmen und zahlt die vereinbarten Monatsbeiträge. Die Mitgliedschaft verlängert sich kostenfrei umdie entsprechende Dauer in vollen Monatszyklen.
  3. Für jeden Antrag auf einen Time-Stop wird sofort eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig. Für jeden Antrag auf vorzeitige Beendigung eines Time-Stops werden sofort 5,00 € plus 0,90 €(bzw. 1,30 € bei FLEX-Mitgliedschaft) pro Tag der vorzeitigen Beendigung fällig. Die durch den Time-Stop eingetretene Verlängerung der Mitgliedschaft bleibt von der vorzeitigen Beendigung des Time-Stops unberührt.

§ 5 Zugang & Zugangsmedium

  1. Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Vertragsbeginn ein nicht übertragbares Zugangsmedium („Mitgliedskarte“ oder „Armband“), das ihm Zutritt zu den Studiosermöglicht und das für jeden Einlass in ein Studio zwingend erforderlich ist (nachfolgend
  2. Der Verlust des Zugangsmediums, sowie jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) ist DNS unverzüglich in Textform mitzuteilen. Ein Ersatzzugangsmedium kann das Mitglied gegen Entgelt von 6,00 € für eine Mitgliedskarte und bzw. 11,00 € für ein Armband beantragen. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass DNS durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kosten, die DNS wegen schuldhaft fehlender oder nicht unverzüglicher Benachrichtigung bei Änderungen vertragsrelevanter Daten entstanden sind, trägt das Mitglied.
  3. Die Übertragung und Weitergabe des eigenen Zugangsmediums ist untersagt und berechtigt DNS zu einem Hausverbot, zur fristlosen Kündigung und für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlungzu einer Vertragsstrafe gegen das Mitglied in Höhe von 300,00 €. Weitergehende Ansprüche von DNS bleiben unberührt. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass DNS kein oder eingeringerer Schaden entstanden ist. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

§ 6 Nutzungsumfang, Geltung und Durchsetzung der Clubordnung

  1. DNS gewährt dem Mitglied während der durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten des jew. Studios gegen das Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen in allen Studios.
  2. Das Mitglied verpflichtet sich, die durch Aushang bekannt gegebene Clubordnung der DNS in der aktuellen Fassung einzuhalten und Weisungen von DNS-Mitarbeitern nachzukommen. DieClubordnung enthält insb. Regelungen zur zulässigen Nutzung des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
  3. Ein grober oder trotz Abmahnung wiederholter Verstoß gegen die Clubordnung berechtigt DNS zu einem Hausverbot, zur fristlosen Kündigung und zu einer Vertragsstrafe gegen das Mitglied in Höhe von 300,00 €. Weitergehende Ansprüche von DNS bleiben unberührt. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass DNS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.