Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Day Night Sports GmbH - Stand 01.03.2022

2. Für jeden Antrag auf einen TimeStop wird sofort eine Bearbeitungsgebühr von 4,00 € fällig. Für jeden Antrag auf vorzeitige Beendigung eines TimeStops werden sofort 4,00 € plus 0,80 € pro Tag der vorzeitigen Beendigung fällig. Die durch den TimeStop eingetretene Verlängerung der Mitgliedschaft bleibt von der vorzeitigen Beendigung des TimeStops unberührt. wird sofort eine Bearbeitungsgebühr von 4,00€ fällig.

3. Jeglicher Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt DNS zur sofortigen Sperrung des Zugangs- mediums. Die Sperrung wird erst nach Zahlungseingang aller ausstehenden Beträge und Ge- bühren aufgehoben. Ist das Mitglied mit einem Betrag von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zuzüglich aller ange- fallenen Gebühren sofort zur Zahlung fällig und DNS ist zur fristlosen Kündigung des Mitglieds- vertrages berechtigt. Für jede Mahnung bei Verzug fallen 6,00 € Mahngebühren an. Bei aus- bleibender Zahlung ist DNS zum Einzug durch ein Inkassounternehmen befugt. In diesem Fall wird ohne schriftliche Kündigung die Mitgliedschaft bei DNS zum fristgemäßen Vertragsende beendet.

4.Für eingerichtete Daueraufträge des Mitgliedes, das nicht am SEPA-Verfahren teilnehmenmöchte, erhebt die Day Night Sports GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 € promonatliche Beitragszahlung.Für eingerichtete Daueraufträge des Mitgliedes, das nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen möchte, erhebt die Day Night Sports GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 € pro monatliche Beitragszahlung.

6. Bei gesetzlicher Senkung oder Erhöhung der Mehrwertsteuer senkt bzw. erhöht DNS seine Beiträge und Entgelte entsprechend (gleichbleibender Nettobetrag) zum Monatsersten nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung und informiert seine Mitglieder darüber vorher schriftlich. Eine Änderung der Mehrwertsteuer berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung

§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft und/oder der Getränke-Flatrate

  1. Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragsparteien bis spätestens einen Kalendermonat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform unter Angabe von vollständigem Namen, Anschrift und Mitgliedsnummer gekündigt werden. Kündigungen an die Day Night Sports GmbH sind an die Mitgliederverwaltung (Haseldehnen 8, 49124 Georgs- marienhütte, mitgliederverwaltung@day-night-sports.de) zu richten. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wird auf Wunsch per E-Mail zugesandt. DNS bleibt die Geltendmachung vonSchadensersatzansprüchen für den Fall der fristlosen Kündigung vorbehalten.
  2. Als wichtiger Grund der DNS im Sinne dieses Vertrages gelten insbesondere:
    -Zuwiderhandeln des Mitglieds gegen die Hausordnung,
    -das Mitbringen, Verteilen, Verkaufen, Überlassen oder Zugänglichmachen von verschrei- bungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Ge- brauch des Mitglieds dienen, oder Mitteln, die die Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie Doping- oder Rauschmitteln.
  3. Die Getränke-Flatrate kann nach unterbrechungsfreiem Ablauf der Erstlaufzeit des Mitglieds- vertrages mit einer Frist von einem Kalendermonat zum regulären Vertragsende gekündigt werden und endet spätestens mit Ablauf der Mitgliedschaft. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich die Getränke-Flatrate auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monatgekündigt werden.

§ 10 Datenschutz nach Artikel 6 Abs. 1 DSGVO
DNS speichert und verwendet Daten einschließlich Bildern, ggf. in Zusammenarbeit mit Inkas- sounternehmen und Wirtschaftsauskunfteien, sofern es für die Durchführung der vertragli- chen Vereinbarung, für die Einlass-/Identitätskontrolle oder die Wahrung berechtigter Inte- ressen von DNS notwendig ist. Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages willigt das Mitglied in die Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die Erfüllung des Vertrags ein.


§ 11 Schlussbestimmungen

  1. DNS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Im Falle einer Änderung wird DNS das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis set- zen und dem Mitglied die Gelegenheit einräumen, den Änderungen innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Mitteilung bei dem Mitglied zu widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Wi- derspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. DNS wird in der Änderungs- mitteilung auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  2. Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht, insbesondere nicht die gesamten AGB. In diesen Fällen sind die AGB
    so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für dieAbbedingung dieser Schriftformklausel.


§ 12 Hausordnung

  1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals Folgezu leisten.
  2. Genutzte Spinde in den Umkleiden sind beim Verlassen des Studios zu räumen. DNS behält sich das Recht vor, nicht geräumte Spinde zu öffnen und deren Inhalt nicht länger als acht Wochen zu verwahren.
  3. Mutwillige Sachbeschädigungen in den Clubräumen werden auf Kosten des Verursachersbehoben.
  4. Das Rauchen ist in der gesamten Anlage nicht gestattet.
  5. Das Mitbringen von Speisen auf die Trainingsfläche ist nicht gestattet. Es steht dafür einBistrobereich zur Verfügung.
  6. Getränke dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Plastikflaschen mit zum Training gebrachtwerden.
  7. Der Trainingsbereich darf nur mit entsprechender Trainingskleidung und sauberen Turn- schuhen betreten werden. Beim Training ist an allen Geräten grundsätzlich ein Handtuch unterzulegen.
  8. Kurzhanteln und Gewichtsscheiben sind nach Gebrauch wieder in die dafür vorgesehenenStänder bzw. Halterungen zurückzulegen.
  9. Cardiogeräte sind nach Gebrauch zu desinfizieren.
  10. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist auf der gesamten Trainingsfläche nicht gestattet.
  11. Es dürfen keine Taschen mit auf die Trainingsfläche genommen werden.
  12. Kreidepulver, Talkum, Magnesiumcarbonat („Magnesia“) o.ä. Materialien dürfen in unserenStudios nicht verwendet werden.

§ 1 Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge der Day Night Sports GmbH (nachfolgend „DNS“) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. „Schriftlich“ im Sinne dieser AGB erfordert hand- schriftliche Unterzeichnung.

§ 2 Mitgliedschaft und Haftung

  1. Jede Person ab 14 Jahren kann durch Ausfüllen und Unterschreiben eines Mitgliedsvertrages eine Mitgliedschaft bei DNS erwerben. Ein unterschriebener Mitgliedschaftsvertrag ist bin- dend und ein Widerruf ausgeschlossen. Bei Mitgliedschaftsverträgen für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen für einen wirksamen Antrag alle Erziehungsbe- rechtigten in eine Mitgliedschaft schriftlich einwilligen und müssen entweder ein volljähriges Mitglied als permanente Aufsichtsperson bestimmen und bei Antragstellung gegenüber DNS schriftlich benennen oder schriftlich das selbstständige und eigenverantwortliche Trainieren erlauben. Die Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch für sämtliche aus dem Mit- gliedsvertrag entstehenden Verbindlichkeiten.
  2.  Der Vertrag kommt mit Leistung aller erforderlichen Unterschriften gemäß Bedingungen des unterzeichneten Vertrages, sowie dieser AGB zustande („Mitgliedschaft“).
  3. Der Vertragspartner der DNS wird als „Mitglied“ bezeichnet.
  4. DNS haftet nicht für Schäden des Mitglieds, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei nachzuweisendem Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit eines DNS-Mitarbeiters. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DNS nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieses Vertrages sind solche, die erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erfüllen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.

§ 3 Vertragslaufzeit

  1. Mitgliedsverträge werden auf eine feste Laufzeit abgeschlossen und beginnen immer zum Ers- ten eines Monats. Wenn keine Vertragspartei bis spätestens einen Kalendermonat vor Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils zum Ende eines Monats gegenüber dem Vertragspartner in Textform gem. § 9 kündigt, kommt ein Normal-Abonnement zu den aktuellen Konditionen mit einer Laufzeit auf unbestimmte Zeit zustande.
  2. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  3. Bis zum Beginn der normalen Vertragslaufzeit kann ein Mitglied Fitnessstudios der Marke „Day Night Sports“ (nachfolgend „Studios“) gegen ein vorab zu zahlendes Entgelt gemäß Mitglieds- Vertrag und im Rahmen der Hausordnung nutzen („Vorabnutzung“).

§ 4 TimeStop

  1. Ein Mitglied kann bei nachgewiesenen gesundheitlichen oder berufsbedingten Gründen (At- test, Arbeitgeberbescheinigung, Heimataufenthalt von Studierenden) schriftlich Antrag auf ein Ruhenlassen des Mitgliedsvertrages von einem Monatsersten bis zu einem Monatsletzten. (nachfolgend „TimeStop“) stellen, sofern dieser Zeitraum mindestens 1 unterbrechungsfreien Kalendermonat umfasst und keine Partei den Vertrag zuvor gekündigt hat.
  2. Für die Dauer des TimeStops kann das Mitglied keine Leistungen von DNS in Anspruch nehmen und zahlt die vereinbarten Monatsbeiträge. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die entspre- chende Dauer in vollen Monatszyklen.

§ 5 Zugang & Zugangsmedium

  1. Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Vertragsbeginn ein nicht über- tragbares Zugangsmedium („Mitgliedskarte“ oder „Armband“), die ihm Zutritt zu den Studios ermöglicht und die für jeden Einlass in ein Studio zwingend erforderlich ist (nachfolgend „Zu- gangsmedium“).
  2. Der Verlust des Zugangsmediums, sowie jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Ad- resse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.), ist DNS unverzüglich in Textform mitzuteilen. Ein Ersatz-Zugangsmedium kann das Mitglied gegen Entgelt von 5,00 € (Mitgliedskarte) bzw. 10,00€ (Armband) beantragen. Kosten, die DNS wegen fehlender oder nicht unverzüglicher Benachrichtigung bei Änderung vertragsrelevanter Daten entstanden sind, trägt das Mitglied.
  3. Die Übertragung und Weitergabe des eigenen Zugangsmediums ist untersagt und berechtigt DNS zu einem Hausverbot, zur fristlosen Kündigung und für jeden Einzelfall der Zuwiderhand- lung zu einem Schadensersatzanspruch gegen das Mitglied von 250,00 €, sowie zu Ersatzan- sprüchen für daraus entstehende Folgeschäden. Einen geringeren Schaden muss das Mitglied nachweisen.

§ 6 Nutzungsumfang, Geltung und Durchsetzung der Hausordnung

  1. DNS gewährt dem Mitglied während der durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten des jeweiligen Studios gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen in allen Studios.
  2. Das Mitglied verpflichtet sich, die durch Aushang bekannt gegebene Hausordnung der DNS in der aktuellen Fassung einzuhalten und Weisungen von DNS-Mitarbeitern nachzukommen.
  3. Ein grober oder wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung berechtigt DNS zu einem Haus- verbot, zur fristlosen Kündigung und zu einem Schadensersatzanspruch gegen das Mitglied von 250,00 €, sowie zu Ersatzansprüchen für daraus entstehende Folgeschäden. Einen geringeren Schaden muss das Mitglied nachweisen.

§ 7 Getränke-Flatrate und DNS-Flasche
Der Abschluss einer „Getränke-Flatrate“ berechtigt das Mitglied, seine DNS-Flasche mit Mine- ralgetränken seiner Wahl beliebig oft zu befüllen. Befüllungen anderer Flaschen oder für Dritte sind gemäß Preisaushang kostenpflichtig. Bei Verlust kann das Mitglied eine Ersatz-DNS-Flasche käuflich erwerben. Der Verlust berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung der Ge- tränke-Flatrate. Die Kündigung der Getränke-Flatrate hat keinen Einfluss auf den Mitgliedsvertrag.


§ 8 Mitgliedsbeiträge, Entgelte, Fälligkeit und Verzug

  1. Monatliche Mitgliedsbeiträge (ggf. auch die Getränke-Flatrate) gemäß Mitgliedsvertrag wer- den jeweils im Voraus am 1. eines Monats fällig und per SEPA-Lastschriftermächtigung einge- zogen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Hat das Mitglied ein Rücklastschrift- verfahren zu vertreten, werden alle daraus entstandenen Bankgebühren, sowie Bearbeitungs- gebühren, mindestens jedoch 7,50 €, als Schadensersatz an DNS sofort fällig. Ein geringerer Schaden ist vom Mitglied nachzuweisen.